Krank! Aber nur auf dem Papier?

    Krank! Aber nur auf dem Papier?

    Lohnfortzahlungsbetrug & Krankenkassenbetrug

    Bei vorgetäuschter Krankheit droht die fristlose Kündigung des Arbeitgebers. Doch eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit ist für Sie als Arbeitgeber häufig nur schwer nachzuweisen. Besteht nämlich ein ärztliches Attest, so hat dies vor einem Gericht einen „hohen Beweiswert“.

    Bestehen jedoch Zweifel an der Richtigkeit einer AU-Bescheinigung, lohnt es sich genauer hinzuschauen. Als kompetente Wirtschaftsermittler arbeiten wir in diesen Fällen sowohl für Arbeitgeber, als auch für Krankenversicherer. Beide Parteien haben ein berechtigtes Interesse, die Wahrheit ans Licht zu bringen.

    Krankmeldung: glaubwürdig oder vorgetäuscht

    Das größte Problem dieser Betrugsfälle besteht darin, dass nur sehr schwer eine Täuschung im Nachhinein bewiesen werden kann. Schließlich kann sich der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers in der Tat verbessert haben. Zudem liegen bei ca. 40 % aller Berufsunfähigkeits-Fälle die Ursachen in psychischen Erkrankungen.

    Für Arbeitgeber ist es schwierig herauszufinden, ob ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin tatsächlich psychisch krank ist. Sie möchten Gewissheit über den Gesundheitszustand eines Mitarbeiters haben? Beauftragen Sie gerne unsere Wirtschaftsdetektei in Hamburg mit der Personalüberwachung deutschlandweit. Rufen Sie uns am besten gleich an unter +49 (0)40 – 526 30 138.

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